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  • OECD & BRAZIL: TRANSFER PRICING JOINT PROJECT

OECD & BRAZIL: TRANSFER PRICING JOINT PROJECT

30 julho 2019

Im Februar 2018 starteten die OECD und Receita Federal do Brasil (RFB - Brasilianische Steuerbehörden) ein gemeinsames Projekt zur Analyse der brasilianischen Transferpreisregeln und zum Vergleich mit den OECD-Leitlinien mit dem Ziel, die Ähnlichkeiten und die bestehenden Lücken der brasilianischen Vorschriften zu ermitteln. Das 15-monatige Projekt wurde im Juli 2019 abgeschlossen und brachte unter anderem mögliche Optionen für die Angleichung Brasiliens an die OECD-Leitlinien mit sich.

Es ist wichtig, sich daran zu erinnern, dass die seit 1996 geltenden Rechtsvorschriften überverrechnungspreisein einem wirtschaftlichen Szenario mit Importen geschaffen wurden, das wenige Jahre zuvor (1990) begann und für eine Wirtschaft konzipiert wurde, die hauptsächlich Waren handelten. Angesichts der heiklen Haushaltslage des Landes mit Auslandsverschuldung und frisch aus einer Zeit der Inflation wurde eine niedrige administrative und hohe Vorhersehbarkeit gesucht.

20+ Jahre später gibt es einige multinationale Unternehmen mit einer globalen Verrechnungspreispolitik, die den OECD-Leitlinien folgen und mit einem Doppelbesteuerungsszenario konfrontiert sind aufgrund der Nichtübereinstimmung der brasilianischen Rechtsvorschriften mit den Vorschriften der wichtigsten Volkswirtschaften der Welt.

Nach der Gemeinsamen Erklärung der OECD und Brasilien wurde das Arbeitsprogramm in drei Phasen strukturiert: (1) vorläufige Analyse des rechtlichen und administrativen Rahmens der brasilianischen Verrechnungspreisregeln; (2) Bewertung der Stärken und Schwächen der bestehenden Verrechnungspreisregeln und Verwaltungspraktiken Brasiliens und (3) Optionen für die Angleichung an den OECD-Verrechnungspreisstandard.

Bei der Bewertung wurden 30 Lücken zwischen den brasilianischen Vorschriften und den OECD-Leitlinien festgestellt. Es zeigte sich auch, dass 27 von diesen 30 Lücken das Risiko einer Doppelbesteuerung erhöhen und damit den internationalen Handel und die internationalen Investitionen behindern. Erhebliche Schwächen wurden auch aufgrund des Fehlens besonderer Überlegungen bei komplexen Transaktionen (z. B. Übertragung immaterieller Vermögenswerte, Unternehmensumstrukturierung usw.) und im Ansatz der festen Marge gemeldet.

Im Jahr 2018 erklärten die RFB den Wunsch, dass Verrechnungspreisregeln für den Steuerzahler und die öffentliche Verwaltung einfach und praktisch sein sollten, um Rechtssicherheit zu gewährleisten, Doppelbesteuerung und Nichtbesteuerung zu vermeiden. Es kann festgehalten werden, dass die lokalen Vorschriften einige attraktive Eigenschaften in Bezug auf Einfachheit haben (z.B. das Fehlen einer umfassenden Vergleichbarkeit einschließlich Funktions- und Risikoanalyse, die Wahlfreiheit der Methode, die Verwendung des Ansatzes für feste Margen usw.). Die Komplexität ergibt sich jedoch aus anderen vorhandenen Funktionen wie Artikel-pro-Item-Ansatz und Dokumentation für die Kostenaufschlagsmethode.

Die RFB erklärte, dass die durch das Projekt gestellte Diagnose von der Regierung bewertet wird, und die Idee ist, dass sie zu wirksamen Änderungen der geltenden Rechtsvorschriften führen wird mit dem Ziel, die lokalen Vorschriften an die OECD-Leitlinien anzugleichen. Da die Änderungen sowohl von der Regierung als auch von den Steuerzahlern eine Planung erfordern, ist die RFB der Ansicht, dass diese Änderungen nicht in den Vorschlag zur Steuerreform aufgenommen werden sollten, der dem Kongress noch in diesem Jahr vorgelegt werden soll.

In Anbetracht dieses Zustands ist es möglich, dass sich die RFB für die schrittweise Umsetzung der neuen und/oder geänderten Verrechnungspreisbestimmungen über einen längeren Zeitraum entscheidet, statt für eine sofortige Angleichung an die OECD-Regeln.

Die RFB wird in den kommenden Monaten daran arbeiten, die so erwarteten Änderungen der Rechtsvorschriften vorzuschlagen, damit die brasilianischen Vorschriften mit der Weltwirtschaft im Einklang stehen und nicht länger ein Hindernis für die Anziehung ausländischer Investitionen in das Land darstellen.

Wir gehen davon aus, dass der Ansatz der festen Marge weiterhin in den Rechtsvorschriften verfügbar sein wird, jedoch mit einer größeren Bandbreite von Prozentsätzen unter Berücksichtigung der international anerkannten Verrechnungspreisstandards der OECD vor allem zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.

Warten wir das nächste Kapitel der brasilianischen Verrechnungspreisgesetzgebung ab.